Eintragung beim Registergericht
Anfang dieser Woche erreichte uns die erfreuliche Mitteilung vom Amtsgericht Frankfurt (Oder), dass unsere „Erste Bernauer Braugenossenschaft e.G.“ beim Registergericht eingetragen wurde. Die Eintragungsmitteilung liegt uns nun vor.
Durch die Eintragung unserer Genossenschaft in das Genossenschaftsregister ist die „Erste Bernauer Braugenossenschaft e.G.“ rechtlich entstanden und kann somit Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Weiterhin bedeutet diese Eintragung, dass auch das Registergericht von den vorliegenden formellen und materiellen Voraussetzungen überzeugt ist, da sonst eine Ablehnung hätte erfolgen müssen.
Über die Abarbeitung der jetzt folgenden Schritte (Anmeldung Gewerbeamt, Finanzamt, Zoll usw.) halten wir Sie auf dem Laufenden.
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